Stand: 21. Juli 2026
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen Kelmoravix, Kölnstraße 75, Bonn, und Kundinnen und Kunden, die Facilitationsleistungen im Bereich moderierter Quartalsgespräche buchen. Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Kelmoravix bietet die Moderation strukturierter halbtägiger Gesprächstermine an, in denen Teams von Kleinunternehmen gemeinsam betriebliche Kennzahlen der vergangenen Monate betrachten, Prioritäten für den kommenden Zeitraum festlegen und ein schriftliches Ergebnisdokument erhalten. Die konkrete Ausgestaltung der Leistung, einschließlich Ort, Dauer und Umfang, wird individuell im Vorgespräch abgestimmt und in einer Auftragsbestätigung festgehalten.
Ein Vertrag über die Durchführung eines Reflexionstermins kommt zustande, sobald beide Seiten sich über Termin, Ort und Umfang der Leistung schriftlich, etwa per E-Mail, verständigt haben. Anfragen über das Kontaktformular der Website stellen zunächst lediglich eine unverbindliche Interessensbekundung dar und begründen keinen Vertragsschluss.
Für eine sinnvolle Durchführung des Termins ist es erforderlich, dass die Kundin oder der Kunde die vereinbarten Kennzahlen und Unterlagen rechtzeitig vor dem Termin bereitstellt und die Teilnahme der relevanten Teammitglieder organisiert. Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Bereitstellung solcher Unterlagen beruhen, liegen im Verantwortungsbereich der Kundin oder des Kunden.
Die Vergütung für die Facilitationsleistung wird individuell auf Grundlage des vereinbarten Umfangs festgelegt und in der Auftragsbestätigung schriftlich ausgewiesen. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Termine können von beiden Seiten aus wichtigem Grund verschoben werden, sofern dies rechtzeitig, in der Regel mindestens fünf Werktage vor dem geplanten Termin, angekündigt wird. Bei kurzfristigeren Absagen kann eine anteilige Aufwandsentschädigung anfallen, deren Höhe im Einzelfall zwischen den Parteien abzustimmen ist.
Wir verpflichten uns, alle im Rahmen eines Reflexionstermins bekannt gewordenen betrieblichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Diese Verpflichtung besteht auch über die Beendigung des jeweiligen Auftragsverhältnisses hinaus fort.
Kelmoravix haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet Kelmoravix nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, wobei die Haftung in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Kelmoravix und der Kundin oder dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern die Kundin oder der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Kelmoravix.